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Home Versicherungen & Finanzen

Bargeld im Ausland abheben – das sollten Sie als Kontoinhaber wissen

von Redaktion MV-Wirtschaft
17. Dezember 2024
in Versicherungen & Finanzen
Bargeld im Ausland abheben - das sollten Sie als Kontoinhaber wissen

Bargeld im Ausland abheben – das sollten Sie als Kontoinhaber wissen

Aktuell ist wieder einmal die Haupturlaubszeit im Jahr, denn die Sommerferien haben in mehreren Bundesländern begonnen. Die Reisezeit hat auch auf den Finanzbereich Auswirkungen, denn beim Urlaub im Ausland sind verschiedene Zahlungsmittel von Bedeutung. Neben der Bezahlung mit der Kreditkarte verfügen nach wie vor viele Millionen Urlauber und Geschäftsreisende zumindest einen kleineren Handbestand an Bargeld an den entsprechenden Bankautomaten. Dort gibt es allerdings Einiges zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Kosten und mögliche Risiken. Darauf möchten wir im Beitrag näher eingehen.

Wie können Urlauber und Geschäftsreisende im Ausland zahlen?

Lassen Sie uns zunächst einen Blick darauf werfen, auf welche Art und Weise Urlauber im Ausland zahlen können. Grundsätzlich gibt es die folgenden Zahlungsmethoden, von denen allerdings nicht alle im gleichen Umfang in allen Ländern einzusetzen sind:

  • Bargeld
  • girocard
  • Kreditkarte
  • Reiseschecks
  • Fremde Währungen

Die gängigsten Zahlungsmittel sind zum einen nach wie vor das Bargeld und zum anderen giro- und Kreditkarte. Insbesondere in europäischen Ländern kann immer öfter unbar bezahlt werden. Dazu zählen übrigens auch sehr moderne Zahlungssysteme, beispielsweise das kontaktlose Zahlen per Smartphone.

Bargeldabhebungen am Geldautomaten: diese Kosten stehen im Blickpunkt

Viele Urlauber zahlen mittlerweile zahlreiche Ausgaben mit der girocard oder alternativ mit einer Kreditkarte. Der entsprechende Reisepreis wird ohnehin meistens überwiesen, sodass innerhalb des Aufenthalts in der Hinsicht keine Ausgaben mehr entstehen. Allerdings ist es stets sinnvoll, sich zumindest mit einem kleinen Handbestand an Bargeld in den entsprechenden Ländern zu versorgen, und sei es lediglich für Notfälle.

Dafür gibt es die Möglichkeit, auch im Ausland entsprechende Bankautomaten zu nutzen. Um an der Stelle bereits Kosten einzusparen, sollten Sie möglichst versuchen, die gleiche Institutsgruppe an Banken im Ausland zu finden, bei der Sie im Inland Ihr Konto haben. In dem Zusammenhang gibt es sogenannte Geldautomatenverbünde, insbesondere die folgenden:

  • Cashpool
  • CashGroup
  • Sparkassen
  • Volks- und Raiffeisenbanken
Siehe auch  Die Ostseesparkasse Rostock – Bedeutung, Geschichte und wirtschaftliche Rolle

Wenn Sie also beispielsweise Ihr Girokonto bei der Sparkasse haben, sollten Sie auch im Ausland versuchen, einen entsprechenden Geldautomaten dieser Institutsgruppe zu finden. Dabei muss es sich nicht zwingend um Ihre eigenen Sparkasse handeln, sondern der international Sparkassenverbund erstreckt sich auf sämtliche Institute. An der Stelle sparen Sie bereits Kosten, denn Abhebungen an Fremdautomaten können durchaus mit fünf bis zehn Euro zu Buche schlagen.

Darüber hinaus können die einzelnen Banken grundsätzlich eine sogenannte Abhebegebühr verlangen. Diese ist unabhängig davon, ob Sie in Ihrer eigenen oder in einer fremden Währung Bargeld verfügen. Sollten Sie in einem Land Urlaub machen, in dem der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, können Sie dort entsprechend den Euro als Bargeld verfügen. Dann fallen zumindest keinen Kosten für die Währungsumrechnung an.

Zu zusätzlichen Kosten kommt es immer dann, wenn Sie eine Fremdwährung verfügen. Machen Sie beispielsweise gerade Urlaub in der Schweiz, müssen Sie am entsprechenden Geldautomaten Schweizer Franken abheben. Das würde zwangsläufig dazu führen, dass eine Umrechnung in Euro erfolgen muss, damit die Belastung auf Ihrem Girokonto stattfinden kann. Hier gibt es nun bei vielen Bankautomaten zwei Optionen, die sich im Hinblick auf die Kosten zum Teil deutlich unterscheiden, nämlich:

  1. Sofortumrechnung
  2. Spätere Umrechnung zum amtlichen Devisenkurs

Viele Urlauber und Geschäftsreisende neigen dazu, sich für die erste Option zu entscheiden: die Sofortumrechnung. Man denkt in dem Zusammenhang, dass man den entsprechenden Kurs dann sicher hat und dieser nicht bis zur Umrechnung zum späteren, amtlichen Devisenkurs noch deutlich steigen bzw. fallen kann. Das ist allerdings ein Trugschluss.

Die sogenannte Sofortumrechnung ist nahezu immer teurer, als wenn Sie später zum amtlichen Devisenkurs umrechnen lassen. Daher sollten sich in diesen Fällen stets für die zweite Option entscheiden, also für die spätere Umrechnung. Dass nämlich der Devisenkurs innerhalb weniger Tage so deutlich fällt oder steigt, dass Sie dadurch einen nennenswerten Verlust bzw. Mehrkosten haben, ist eher unwahrscheinlich.

Siehe auch  Schwesig: Landesregierung steht hinter reduzierter Mehrwertsteuer für Gastronomie

Risiko Skimming im Ausland nicht unterschätzen

Kommen wir nach den Kosten jetzt zu den Risiken, die es unter der Voraussetzung gibt, dass Sie an ausländischen Geldautomaten Bargeld verfügen. Eine weit verbreitete Gefahr ist – übrigens auch in Deutschland – das sogenannte Skimming. Das ist ein Begriff dafür, dass Betrüger Geldautomaten manipuliert haben oder auf andere Art und Weise versuchen, an Ihre persönlichen Daten zu gelangen. Im Zusammenhang mit Geldautomaten, aber auch Zahlungstermins in Geschäften, sind vor allem die folgenden, einzelnen Methoden bekannt:

  • Kamera am Geldautomaten versteckt anbringen
  • Tastatur manipulieren
  • Beobachten bei der PIN-Eingabe

Um auf diese Weise nicht Ihre Geheimzahl oder auch Kartendaten preiszugeben, sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen walten lassen. So ist es zum Beispiel empfehlenswert, dass Sie den Geldautomaten zumindest grob in Augenschein nehmen, ob daran keine offensichtlichen Manipulationen stattgefunden haben. Meistens verstecken die Betrüger allerdings beispielsweise Kameras so gut, dass diese von außen nicht oder kaum zu erkennen sind. Darüber hinaus helfen weitere Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko zu verringern, dass Sie im Ausland nicht Opfer von Skimming werden:

  • Sich nicht bei Eingabe der PIN über die Schulter schauen lassen
  • Tastatur mit anderer Hand abdecken, während Sie Ihre Geheimzahl eintippen
  • Bevorzugt Geldautomaten innerhalb geschlossener Räume wählen

Der letzte Punkt ist ein sehr wichtiger zum Schutz vor Skimming. Tendenziell haben es Betrüger natürlich deutlich leichter, solche Geldautomaten zu manipulieren, die sich im Außenbereich befindet. Ist der Bankautomat hingegen in der Filiale oder in einem sonstigen, abgeschlossenen Raum, gelangen Sie dort in der Regel nur mit einer Karte als Zugang hinein. Das schreckt viele Betrüger bereits ab, denn dann müssten sie sich mit einer Karte Einlass verschaffen. Zudem werden solche Innenräume fast immer mit mehreren Kameras überwacht. Deshalb sind Geldautomaten im Innenraum schlichtweg sicherer vor Manipulationen und Betrug, als es im Außenbereich der Fall ist.

Siehe auch  Kryptoaktien für Anleger als Alternative zum Handel mit Coins

Was mache ich bei Betrug im Ausland?

Trotz der genannten Vorsichtsmaßnahmen kann es natürlich passieren, dass Sie im Ausland Opfer eines Betruges am Geldautomaten werden. Dann ist schnelles Handeln gefragt. Zuerst sollten Sie sich darum kümmern, dass Ihre Bank- oder Kreditkarte umgehend gesperrt wird. Ab diesem Zeitpunkt ist nämlich die Bank in der Haftung, falls noch weitere missbräuchliche Verfügungen stattfinden. Dazu kontaktieren Sie entweder direkt Ihre Bank oder nutzen den zentralen Sperrnotruf, der die Nummer 116 116 hat.

Im zweiten Schritt sollten Sie möglichst schnell kontrollieren, ob bereits missbräuchliche Abbuchungen stattgefunden haben. Dazu ziehen Sie sich entweder einen Kontoauszug oder nutzen Ihr Online-Banking, sodass Sie sich die vergangenen Umsätze betrachten können. Haben bereits Buchungen stattgefunden, sollten Sie das unbedingt Ihrer Bank melden. Eine Rückbuchung funktioniert allerdings in solchen Fällen normalerweise nicht mehr.

Die Bank muss für gewöhnlich den Schaden ersetzen. Nur dann, wenn Ihr Konto führendes Institut Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, kann es passieren, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Ihnen Ihre Bankkarte gestohlen wurde und Sie gleichzeitig einen Zettel mit der zugehörigen PIN im Portmonee aufbewahrt haben.

Tags: AuslandFinanzenReiseZahlungsmittel
Redaktion MV-Wirtschaft

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