In der Gemeinde Gresse, Ortsteil Badekow, wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises Ludwigslust-Parchim amtlich bekannt gemacht.
Um die befallenen Bienenstände wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer gebildet. In diesen Sperrbezirk dürfen keine Bienenvölker verbracht oder aus dem Bezirk heraus verbracht werden. Die einzelnen Imker haben entsprechende Auflagen erhalten. Die notwendigen Untersuchungen wurden bereits eingeleitet.
Imker, die ihre Bienenhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dies unverzüglich bei ihrem zuständigen Veterinäramt nachholen. Dies gilt generell für jegliche Haltung von Bienen, nicht nur im Sperrbezirk.
Wenn ein Imker bei seinen Völkern Anzeichen feststellt, die den Verdacht auf Faulbrut nahelegen, hat er unverzüglich Anzeige bei seinem zuständigen Veterinäramt zu stellen. Ein nicht erkannter Ausbruch verursacht nicht nur bei dem betroffenen Imker massive Schäden. Ein Seuchenausbruch muss nicht auf schuldhaftes Verhalten des Imkers zurückzuführen sein. Das Unterlassen der Anzeige eines Seuchenverdachts ist hingegen sehr wohl ein schuldhaftes Verhalten, das nach dem Tiergesundheitsrecht auch eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen kann.
Frühes Erkennen der Infektion durch Futterkranzproben ist entscheidend. Damit ist die Möglichkeit gegeben, durch imkerliche Maßnahmen den Erreger zu eliminieren, bevor die Seuche zum Ausbruch kommt. Es gibt keinerlei Medikamente gegen die Amerikanische Faulbrut. Behandlungsversuche mit nicht zugelassenen Medikamenten sind nicht nur strafbar, sondern würden die Seuche lediglich verschleiern.
Die amerikanische Faulbrut ist eine reine Insektenkrankheit. Menschen sind nicht gefährdet und auch auf dem Bienenstand erzeugter Honig ist für Menschen völlig unbedenklich.
Der Erreger ist in Europa schon immer präsent. Faulbrutsporen werden hauptsächlich durch räubernde Bienen, infizierte Waben, Honig und Futter übertragen. Die Sporen gelangen durch den Futtersaft in die Brut, wo sie sich stark vermehren und Larven abtöten. Je nach Erregertyp kann der Larventod unterschiedlich schnell eintreten. Wird die Brut vor der Verdeckelung infiziert, entfernen die Bienen die toten Larven meist. Dadurch kann die Infektion zum Teil sogar über Jahre unerkannt bleiben und sich weiterverbreiten. Wenn die Brut erst nach der Verdeckelung stirbt, zeigt sich dies durch ein Einsacken des Zelldeckels und eine dunkle Verfärbung. Dann fällt auch die sogenannte „Streichholzprobe“ positiv aus.
Pressemeldung von Land Mecklenburg-Vorpommern