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Home Versicherungen & Finanzen

Förderungen des Staates – davon profitieren Sparer in 2023

von Redaktion MV-Wirtschaft
17. Dezember 2024
in Versicherungen & Finanzen
Förderungen des Staates - davon profitieren Sparer in 2023

Förderungen des Staates – davon profitieren Sparer in 2023

Regelmäßiges Sparen ist wichtig, beispielsweise aufgrund einer privaten Altersvorsorge. Seit teilweise Jahrzehnten fördert der Staat solche Vorhaben, indem der Sparer unterstützt wird. Von Zeit zu Zeit ändern sich die entsprechenden Förderungen, sodass es wichtig ist, sich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten. Deshalb möchten wir im Beitrag näher erläutern, welche Förderungen für Sparer es im Jahre 2023 gibt.

Warum fördert der Staat den Vermögensaufbau?

In vielen Ländern ist es üblich, dass die Staaten den Vermögensaufbau ihrer Bürger fördern. Doch warum ist das eigentlich so? Meistens steckt dahinter die Idee, dass die gesetzlichen Rentenkasse letztendlich entlastet werden soll, werden die Bürger zumindest teilweise selbst für ihre Altersvorsorge sorgen. Zumindest müssen dann die entsprechenden Sozialkassen weniger eingreifen, indem zum Beispiel eine Grundsicherung gezahlt werden muss. Umso mehr eigenes Kapital die Menschen im Alter angespart haben, desto wahrscheinlicher ist es, dass dieses Geld nebst der gesetzlichen Rente ausreicht. In Deutschland zum Beispiel basiert das Rentenversicherungssystem auf den folgenden drei Säulen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Private Altersvorsorge

Wenn ein Rentner beispielsweise ausschließlich eine gesetzliche Rente erhält und weder eine Betriebsrente bekommt noch für das Rentenalter privat vorgesorgt hat, kann es durchaus passieren, dass er in die Sozialhilfe landet und der Staat dementsprechend Monat für Monat Geld zuschießen muss. Exakt das soll möglichst frühzeitig verhindert werden, indem zumindest kleinere Förderungen des Sparens und gezielt für den Aufbau der privaten Altersvorsorge zufließen.

Förderungen für Sparer in 2023 – ein erster Überblick

Lassen Sie uns zunächst einen Überblick schaffen, welche Förderungen es im Jahre 2023 und somit aktuell gibt. Wir konzentrieren uns dabei ausschließlich auf staatliche Förderungen, die den Vermögensaufbau und somit das regelmäßige Sparen betreffen. Das sind in erster Linie:

  • Riester-Rente
  • Basisrente (Rürup-Rente)
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
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Neben diesen Förderungen für Sparer gibt es darüber hinaus ebenfalls Unterstützungen, die sich zum Beispiel auf die Aufnahme von Krediten beziehen. Diese richten sich in erster Linie an Immobilienkäufer und Häuslebauer, die zum Beispiel seitens der KfW günstige Darlehen und zum Teil Zuschüsse erhalten. Wir möchten uns im weiteren Verlauf des Beitrages jedoch ausschließlich mit den staatlichen Förderungen beschäftigen, die Sparer aktuell in Deutschland nutzen können.

Riester-Rente: Förderung für viele Millionen Bundesbürger

Finanziell betrachtet ist eindeutig die Riester-Rente die attraktivste Förderung, die es in Deutschland für Sparer gibt. Zurückzuführen ist diese Förderung auf Walter Riester, der vor mittlerweile fast 30 Jahren verantwortlich für diese staatliche Förderung gewesen ist. Die Riester-Rente ist finanziell sehr attraktiv, insbesondere für Familien. Sie besteht allen Dingen aus Zulagen, die sich vom maximalen Betrag her wie folgt gestalten:

  • Grundzulage: 175 Euro
  • Kinderzulage: 300 Euro (je Kind)
  • Berufseinsteigerbonus: 200 Euro (einmalig)

Sowohl die Grund- als auch die Kinderzulage werden jährlich gezahlt, der Berufseinsteigerbonus hingegen für alle unter 25-Jährigen, die einen Riester-Vertrag abschließen, einmalig. Dass die Riester-Rente für Familien besonders attraktiv ist, zeigt die Kinderzulage, die sich auf bis zu 300 Euro beläuft. Diese erhalten die Eltern für jedes minderjährige und im Haushalt lebende Kind, wenn sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Diese Zulagen führt dazu, dass zum Beispiel eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern bis zu 950 Euro jährlich vom Staat erhalten kann. Zusätzlich gibt es noch Steuererleichterungen, sodass die Riester-Rente äußerst interessant für alle Sparer ist.

Rürup-Rente: Basisrente als Alternative für Selbstständige und Besserverdiener

Nicht alle Menschen in Deutschland, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, können die staatlichen Zulagen in Form der Riester-Förderung erhalten. Der Grund ist, dass dieser Weg nur solchen Menschen offensteht, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Auf viele Selbstständige und Freiberufler trifft das nicht zu. Trotzdem sollte es auch für diese Personen eine Möglichkeit geben, von einer staatlichen Förderung des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge profitieren zu können. Deshalb wurde die Rürup-Rente geschaffen, die fachlich korrekt bezeichnet Basisrente genannt wird.

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Bei der Basisrente gibt es keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente, sondern stattdessen Steuervorteile. Ein großer Teil der Beiträge lässt sich nämlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Höhe des absetzbaren Betrages verändert sich jährlich und beläuft sich mittlerweile auf 100 Prozent der in den Vertrag fließenden Beiträge. Lediglich eine Höchstgrenze von 26.528 Euro ist in dem Zusammenhang zu beachten. Interessant ist die Förderung insbesondere für folgenden Personengruppen, auch wenn grundsätzlich jeder Erwerbstätige diese Förderung in Anspruch nehmen kann:

  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichem Einkommen

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup-Rente daher sehr interessant, weil sie oft nicht die Riester-Förderung nutzen können. Aber auf Besserverdiener können profitieren, denn manchmal sind die Steuervorteile der Basisrente finanziell attraktiver als die Riester-Zulagen. Das trifft insbesondere auf Besserverdienende und Alleinstehende zu, wenn keine Kinder im Haushalt sind.

Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Zulage in Kombination mit vermögenswirksamen Leistungen

Die älteste staatliche Forderung für regelmäßiges Sparen ist die Arbeitnehmersparzulage. Diese wird in Kombination mit einem Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen gezahlt. Millionen Bundesbürger besitzen einen solchen VL-Vertrag, bei dem teilweise auch die Arbeitgeber einen Teil der monatlichen Beiträge zahlen. Auf die VL-Leistungen wiederum schreibt der Staat die Arbeitnehmersparzulage gut. Allerdings geschieht das nur unter der Voraussetzung, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese belaufen sich aktuell auf:

  • Ledige: 17.900 Euro (Bausparvertrag) bzw. 20.000 Euro (Fondssparen)
  • Verheiratete: 35.800 Euro (Bausparvertrag) bzw. 40.000 Euro (Fondssparen)

Wenn diese Einkommensgrenzen nicht überschritten, erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 (Fondssparen) bzw. 9 Prozent (Bausparen). Maximal gilt das allerdings für jährliche Sparbeiträge in Höhe von 400 bzw. 470 Euro Euro, sodass sich die Arbeitnehmer-Sparzulage im besten Fall auf 80 Euro beläuft. Das zeigt deutlich, dass natürlich zum Beispiel die Riester-Rente von der Höhe der Förderung her deutlich attraktiver ausfällt.

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Wohnungsbauprämie: Staatliche Belohnung für eigenes Wohneigentum

Eine vierte Forderung richtet sich gezielt an zukünftige Immobilieneigentümer, denn mit der Wohnungsbauprämie soll das private Wohneigentum gefördert werden. In dem Fall müssen Sie einen Bausparvertrag abschließen, um in den Genuss der Wohnungsbauprämie zu kommen. Auch hier sind allerdings Einkommensgrenzen zu beachten, die bei 35.000 Euro (Ledige) sowie bei 70.000 Euro (Verheiratete) liegen. Unter Einhaltung dieser Grenzen erhalten Sie dann eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent. Einen maximalen Förderbetrag gibt es ebenfalls, der sich auf 700 Euro beläuft. Daraus resultiert, dass die Wohnungsbauprämie pro Jahr maximal 70 Euro pro Bausparer beträgt.

Im Idealfall können Sie drei der vier angesprochenen Förderungen miteinander kombinieren. Sie müssen sich lediglich zwischen der Riester- und der Rürup-Rente entscheiden, können dann allerdings – unter Erfüllung der genannten Voraussetzungen – zusätzlich noch die Wohnungsbauprämie sowie die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Für eine beispielsweise vierköpfige Familie bedeutet das, wenn beide Elternteile alle Förderungen nutzen, dass dies jährlich zu einer Gutschrift von über 1.200 Euro führen kann.

Tags: AltersvorsorgeförderungsparenVermögensaufbau
Redaktion MV-Wirtschaft

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