Das Thema Mittagsruhe sorgt in vielen Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns immer wieder für Diskussionen. Insbesondere in Wohngebieten, in denen sich Menschen nach der Arbeit oder während des Wochenendes ausruhen möchten, kommt es häufig zu Beschwerden über Lärmbelästigung. Doch wie sind die gesetzlichen Regelungen tatsächlich? Gibt es eine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe, oder hängt sie von lokalen Vorschriften und individuellen Regelungen ab?
Während früher viele Bundesländer feste Mittagsruhezeiten vorschrieben, gibt es heute keine bundesweit einheitliche Regelung mehr. Auch in Mecklenburg-Vorpommern existiert keine landesweit verbindliche gesetzliche Mittagsruhe. Dennoch greifen verschiedene Bestimmungen, insbesondere aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), die den Lärmschutz regeln und somit indirekt Einfluss auf Ruhezeiten haben.
Gesetzliche Grundlagen der Ruhezeiten
Die Regelungen zur Mittagsruhe basieren hauptsächlich auf den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Diese Verordnung gibt unter anderem vor, wann bestimmte lärmintensive Maschinen und Geräte betrieben werden dürfen.
Laut § 7 der 32. BImSchV gilt für Wohngebiete sowie für Erholungsgebiete, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Folgendes:
- Lärmintensive Maschinen und Geräte wie Rasenmäher, Laubbläser, Heckenscheren oder Kettensägen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht genutzt werden.
- An Werktagen (Montag bis Samstag) ist die Nutzung dieser Geräte nur zwischen 07:00 und 20:00 Uhr
- Besonders laute Maschinen wie Laubbläser mit Verbrennungsmotor, Graskantenschneider oder Freischneider unterliegen weiteren Einschränkungen:
- Sie dürfen nur zwischen 09:00 und 17:00 Uhr genutzt werden.
- Während der Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr ist ihr Betrieb untersagt, außer sie sind mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung 1980/2000/EG
Mittagsruhe in Mecklenburg-Vorpommern: Was gilt wirklich?
Tatsächlich existiert in Mecklenburg-Vorpommern keine explizite gesetzliche Vorgabe für eine allgemeine Mittagsruhe an Werktagen. Dennoch gibt es durch die Freizeitlärmrichtlinie sowie durch kommunale Satzungen und Hausordnungen in Städten und Gemeinden bestimmte Regelungen, die sich an Bewohner und Gewerbetreibende richten.
Die Freizeitlärmrichtlinie unterscheidet dabei drei verschiedene Lärmschutzzeiträume:
- Außerhalb der Ruhezeiten → Maschinenbetrieb ist erlaubt.
- Innerhalb der Ruhezeiten → Lärmintensive Tätigkeiten sind einzuschränken.
- Nachtruhe → Geräuscherzeugung ist weitgehend untersagt.
Für Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich somit folgende gesetzliche Ruhezeiten:
Werktage (Montag bis Samstag):
- Ruhezeiten: 06:00 – 08:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertage:
- Ruhezeiten: 07:00 – 09:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr
Nachtruhe:
- Immer von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr (bzw. 07:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen)
Mittagsruhe in den größten Städten Mecklenburg-Vorpommerns
Da das Bundesland keine allgemeingültige Mittagsruhe vorschreibt, haben größere Städte wie Rostock, Schwerin, Wismar, Stralsund, Neubrandenburg und Greifswald eigene Regelungen erlassen.
Rostock
Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns regelt Rostock die Mittagsruhe über verschiedene Bebauungspläne und Lärmschutzverordnungen. Besonders in Wohngebieten kann es Einschränkungen geben. Bewohner sollten sich bei der Stadtverwaltung oder ihrem Vermieter informieren, ob es spezielle Regelungen gibt.
Schwerin
In der Landeshauptstadt Schwerin gelten für bestimmte Wohngebiete spezielle Lärmschutzvorgaben. In besonders dicht besiedelten Bereichen kann es durch kommunale Satzungen festgelegte Mittagsruhezeiten geben.
Wismar
Die historische Altstadt von Wismar, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, unterliegt besonderen Regelungen. Hier sind lärmintensive Bau- und Renovierungsarbeiten nur in bestimmten Zeitfenstern erlaubt.
Stralsund
Auch in Stralsund wird der Lärmschutz über die Freizeitlärmrichtlinie geregelt. Besonders in den denkmalgeschützten Gebieten der Stadt gibt es Vorschriften, die lärmintensive Arbeiten während der Mittagszeit einschränken.
Neubrandenburg und Greifswald
In diesen beiden Städten gibt es keine einheitlichen Mittagsruhezeiten, jedoch können einzelne Wohnanlagen oder Hausgemeinschaften individuelle Hausordnungen aufstellen, die eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr vorschreiben.
Bedeutung des Samstags als Werktag
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Samstage bereits als Ruhetage gelten. Tatsächlich zählt der Samstag rechtlich zu den Werktagen, wodurch an ihm keine gesetzliche Mittagsruhe vorgeschrieben ist. Dennoch können kommunale Regelungen oder Hausordnungen eine Mittagsruhe vorsehen.
Individuelle Regelungen durch Gemeinden und Hausordnungen
Da es keine landesweit verbindliche Mittagsruhe für Werktage gibt, können Kommunen und Wohnanlagen eigene Verordnungen erlassen. Diese können in Mietverträgen, Hausordnungen oder Wohnungsverwaltungen festgehalten sein.
Fazit
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlich verpflichtende Mittagsruhe an Werktagen und Samstagen. Lediglich an Sonn- und Feiertagen bestehen durch die Freizeitlärmrichtlinie bestimmte Ruhezeiten. Dennoch können Städte wie Rostock, Wismar, Stralsund, Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald zusätzliche Regelungen treffen. Wer sich unsicher ist, ob in seiner Stadt oder Wohnanlage eine spezielle Mittagsruhe gilt, sollte sich bei der Stadtverwaltung oder Hausverwaltung informieren.
Wer auf seine Nachbarn Rücksicht nimmt und lärmintensive Tätigkeiten in geeignete Zeitfenster legt, kann Konflikte vermeiden und zum harmonischen Miteinander beitragen