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Steigende Trassenpreise erhöhen nach Angaben des Landes die Kosten des Bahnangebots. Für den Streckenausbau verlangt MV gesonderte Planungsmittel.
Mecklenburg-Vorpommern rechnet infolge steigender Trassenpreise mit jährlichen Mehrkosten von rund 50 Millionen Euro für den regionalen Bahnverkehr. Parallel fordert das Land sieben Millionen Euro im Bundeshaushalt 2027 für erste Planungsleistungen an der Vorpommern-Magistrale; konkrete Angebotskürzungen oder Fahrpreiserhöhungen sind bislang nicht beschlossen.
Damit stehen zwei getrennte Finanzierungsfragen auf der verkehrspolitischen Agenda: die Finanzierung des bestehenden Schienenpersonennahverkehrs und die Vorbereitung eines Infrastrukturprojekts zwischen Berlin, Vorpommern und Rügen. In beiden Fällen verlangt Mecklenburg-Vorpommern Unterstützung vom Bund.
Trassenpreise verteuern den bestellten Regionalverkehr
Trassenpreise sind Entgelte, die Eisenbahnunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes zahlen. Im Schienenpersonennahverkehr gehören sie zu den Kosten der Zugleistungen, welche die Länder bestellen. Steigen die Entgelte, wird auch ein unverändertes Verkehrsangebot teurer.
Das Infrastrukturministerium Mecklenburg-Vorpommerns beziffert die zusätzliche Belastung für das Land auf rund 50 Millionen Euro pro Jahr. Die Länder verlangen vom Bund deshalb mehr Geld für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr sowie eine Reform der Finanzierung. Bei der Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2026 kam jedoch keine abschließende Verständigung über zusätzliche Mittel zustande. Der Bund verwies auf begrenzte Spielräume im Verkehrshaushalt.
Für Mecklenburg-Vorpommern geht es damit zunächst um die Frage, wie die höheren laufenden Kosten aufgefangen werden. Zusätzliche Landes- oder Bundesmittel könnten das bestehende Angebot absichern. Ohne einen finanziellen Ausgleich müssten die zuständigen Stellen prüfen, wie sie ihre Ausgaben und bestellten Leistungen anpassen. Eine konkrete Entscheidung über einzelne Linien oder Fahrten liegt bislang nicht vor.
Folgen für Fahrgäste sind bislang ein Szenario
Weniger Verbindungen, veränderte Fahrpläne oder höhere Fahrpreise sind mögliche Folgen steigender Kosten, aber für Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht beschlossen. Ob solche Maßnahmen überhaupt erforderlich werden, hängt unter anderem von künftigen Entscheidungen über Regionalisierungsmittel und Trassenpreise ab.
Regionalisierungsmittel stellt der Bund den Ländern vor allem für die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung. Reichen diese Mittel bei steigenden Kosten nicht aus, entsteht ein Zielkonflikt: Das Land müsste entweder zusätzliche Haushaltsmittel einsetzen oder den Umfang der finanzierten Leistungen überprüfen.
Angebotskürzungen könnten Fahrgäste besonders dort treffen, wo Bus und Bahn nur in größeren Abständen verkehren und Alternativen begrenzt sind. Für Pendler und Unternehmen wäre eine solche Entwicklung relevant, weil verlässliche Verbindungen die Erreichbarkeit von Arbeitsorten beeinflussen können. Das bleibt jedoch ein allgemeines Szenario, solange keine konkreten Kürzungen für Strecken in Mecklenburg-Vorpommern feststehen.
Sieben Millionen Euro für erste Planungsleistungen gefordert
Unabhängig von der Finanzierung des laufenden Regionalverkehrs drängt Mecklenburg-Vorpommern auf Fortschritte bei der Vorpommern-Magistrale. Der Korridor führt von Berlin über Pasewalk, Greifswald und Stralsund bis Sassnitz. Nach dem Willen des Landes sollen sieben Millionen Euro in den Bundeshaushalt 2027 aufgenommen werden, damit erste Planungsleistungen beginnen können.
Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Forderung des Landes, nicht um bereits bewilligte Mittel. Das Geld wäre auch noch keine Baufinanzierung. Es soll die planerische Vorbereitung des Ausbaus ermöglichen. Ohne einen entsprechenden Haushaltsansatz könnte sich der Einstieg in die weitere Projektvorbereitung verschieben.
Zwischen Berlin und Stralsund soll die bestehende Strecke nach den bisherigen Angaben für Geschwindigkeiten von bis zu 160 Kilometern pro Stunde ausgebaut werden. Das Vorhaben betrifft damit insbesondere die Schienenanbindung von Pasewalk, Greifswald, Stralsund und Rügen in Richtung Berlin. Welche Reisezeitverkürzungen sich daraus ergeben könnten, lässt sich aus den bislang genannten Eckdaten nicht ableiten.
Hintergrund
Die Finanzierung des regionalen Zugverkehrs verteilt sich auf mehrere Ebenen. Der Bund stellt den Ländern Regionalisierungsmittel bereit, während die Länder damit Verkehrsleistungen bestellen. Infrastrukturentgelte werden Bestandteil der Kosten, die für diese Leistungen anfallen. Veränderungen bei den Trassenpreisen wirken sich deshalb auf den finanziellen Spielraum für den Regionalverkehr aus.
Seit März 2026 gilt die zuvor bestehende Begrenzung des Anstiegs der Trassenentgelte nicht mehr. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die Verkehrsminister der Länder fordern vor diesem Hintergrund einen neuen Finanzierungsmechanismus. Umstritten ist insbesondere, in welchem Umfang steigende Kosten des Schienennetzes über Nutzungsentgelte oder zusätzliche öffentliche Mittel getragen werden sollen.
Der beschleunigte Ausbau der Vorpommern-Magistrale wurde bereits 2023 im Zusammenhang mit dem Flüssigerdgas-Terminal auf Rügen politisch zugesagt. Die nun vom Land verlangten sieben Millionen Euro würden zunächst den Planungsbeginn betreffen. Über die Finanzierung der späteren Bauarbeiten wäre gesondert zu entscheiden.
Zwei Entscheidungen mit unterschiedlicher Wirkung
Die höheren Kosten des Regionalverkehrs und die Planungsmittel für die Vorpommern-Magistrale gehören zu unterschiedlichen Haushaltsthemen. Beim Regionalverkehr geht es um den laufenden Betrieb und die Sicherung bestellter Zugleistungen. Bei der Magistrale steht zunächst die Vorbereitung eines möglichen Streckenausbaus im Mittelpunkt.
Für Fahrgäste und die regionale Wirtschaft ist deshalb zwischen kurzfristigen und langfristigen Wirkungen zu unterscheiden. Kurzfristig entscheidet die Finanzierung des Regionalverkehrs über den Spielraum für das bestehende Angebot. Die Vorpommern-Magistrale betrifft dagegen die künftige Leistungsfähigkeit einer wichtigen Verbindung. In beiden Fällen hängt der weitere Verlauf von noch ausstehenden Finanzierungsentscheidungen ab.














