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Mecklenburg-Vorpommern will bestehende Projekte erleichtern und künftige Ausschreibungen anders gestalten. Für Rostock und Warnemünde geht es um Folgeaufträge.
Mecklenburg-Vorpommern fordert Änderungen an den Finanzierungs- und Vergaberegeln für Offshore-Windprojekte. Wirtschaftsminister Wolfgang Blank warnte am 16. Oktober 2026 im Bundesrat, stockende Vorhaben könnten Projektentwickler sowie Industrie- und Hafenbetriebe treffen. Für Rostock und Warnemünde steht insbesondere die weitere Auslastung neu aufgebauter Kapazitäten im Mittelpunkt.
Land warnt vor Lücken in der Auftragskette
Das Wirtschaftsministerium verweist auf mehrere Bereiche der Offshore-Lieferkette in Mecklenburg-Vorpommern. In Rostock werden demnach Monopile-Fundamente hergestellt. Die Häfen des Landes übernehmen Aufgaben beim Bau und bei der Wartung von Windparks auf See. In Warnemünde ist zudem der Bau von Konverterplattformen wieder aufgenommen worden.
Grundlage für den Plattformbau sind zwei Großaufträge des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz. Die Landesregierung verbindet damit die Erwartung, dass weitere Bestellungen folgen und die dafür geschaffenen Kapazitäten dauerhaft ausgelastet werden. Ohne Anschlussprojekte könnten dagegen zeitliche Lücken zwischen einzelnen Aufträgen entstehen.
Das ist bislang eine Warnung des Landes und kein Nachweis für eine bereits eingetretene Auftragslücke. Das Wirtschaftsministerium beziffert weder die möglicherweise betroffene Wertschöpfung noch die Zahl der Arbeitsplätze, die von einem verlangsamten Offshore-Ausbau berührt sein könnten. Der tatsächliche Umfang des wirtschaftlichen Risikos für die einzelnen Standorte lässt sich deshalb nicht bestimmen.
Für Auftragnehmer ist vor allem eine kontinuierliche Projektfolge wichtig, weil Anlagen, Flächen und spezialisiertes Personal nicht allein für einen einzelnen Auftrag vorgehalten werden. Projektentwickler richten ihre Investitionsentscheidungen dagegen an den jeweiligen Finanzierungs-, Erlös- und Vergabebedingungen aus. Ob daraus Bestellungen bei Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern entstehen, entscheidet sich erst mit der konkreten Umsetzung eines Windparkprojekts.
Erleichterungen für bereits vergebene Projekte
Ein Teil der Forderungen richtet sich auf Offshore-Projekte, die bereits einen Zuschlag erhalten haben. Nach Auffassung der Landesregierung erschweren gestiegene Kosten und veränderte wirtschaftliche Bedingungen deren Realisierung. Das Land schlägt deshalb vor, Zahlungen zeitlich zu strecken und damit die Finanzierung der Vorhaben zu erleichtern.
Außerdem soll eine vom Land angeführte Verlängerung der Betriebsdauer auf 35 Jahre nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Projekte gelten. Mecklenburg-Vorpommern erwartet davon bessere Voraussetzungen für die Umsetzung bereits vergebener Vorhaben. Ob die Maßnahmen ausreichen würden, hinge jedoch von Kosten, Finanzierung und Vertragsbedingungen des jeweiligen Projekts ab.
Falls ein Vorhaben auch unter geänderten Bedingungen nicht umgesetzt werden kann, fordert die Landesregierung eine rechtssichere Möglichkeit zur Rückgabe. Wie eine solche Rückgabe ausgestaltet und welche Folgen sie für Flächen, Sicherheiten oder eine spätere Neuvergabe hätte, lässt das Land offen.
Hintergrund
Offshore-Windparks verbinden Energieerzeugung mit industrieller Fertigung und maritimen Dienstleistungen. Monopiles dienen als Fundamente von Windenergieanlagen auf See. Konverterplattformen gehören zur technischen Infrastruktur, die für den Transport des erzeugten Stroms benötigt wird. Häfen stellen Flächen und logistische Leistungen für Bau und Wartung bereit.
Diese Arbeitsschritte fallen nicht zwingend am selben Standort oder beim selben Unternehmen an. Für Mecklenburg-Vorpommern besteht die wirtschaftliche Bedeutung deshalb in einer Lieferkette aus Produktion, Plattformbau, Hafenlogistik und späteren Wartungsleistungen. Einzelne Großaufträge können industrielle Kapazitäten anstoßen, sichern aber noch keine dauerhafte Auslastung.
Die Interessen der Beteiligten unterscheiden sich dabei. Zulieferer und maritime Dienstleister benötigen möglichst verlässliche Auftragsperspektiven. Projektentwickler achten auf finanzierbare Bedingungen und begrenzbare Risiken. Der Bund wiederum setzt den regulatorischen Rahmen für die Vergabe. Die Forderungen aus Schwerin zielen darauf, diese Regeln stärker an der tatsächlichen Realisierung der Projekte auszurichten.
Streit um das Modell für neue Ausschreibungen
Für künftige Vergaben verlangt Mecklenburg-Vorpommern, zweiseitige Differenzverträge von Beginn an einzusetzen. Nach Einschätzung der Landesregierung können solche Instrumente Strompreisrisiken begrenzen und Finanzierungskosten senken. Weitergehende technische Annahmen zur konkreten Ausgestaltung nennt das Land nicht.
Die Landesregierung wendet sich gegen ein geplantes zweistufiges Vorgehen, bei dem Differenzverträge erst nach einem erfolglosen ersten Verfahren zum Einsatz kämen. Zur Begründung verweist das Wirtschaftsministerium auf eine von ihm als erfolglos bewertete Auktion im Jahr 2025 sowie auf nach seinen Angaben ausgesetzte Ausschreibungen im Jahr 2026. Belastbare Schlussfolgerungen für kommende Vergaben hängen allerdings von deren endgültiger bundesrechtlicher Ausgestaltung ab.
Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns sollen veränderte Regeln nicht nur Investitionen erleichtern, sondern auch die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass bezuschlagte Windparks tatsächlich gebaut werden. Für Unternehmen in Rostock, Warnemünde und den Häfen wäre jedoch nicht die Regeländerung selbst entscheidend. Wirtschaftlich wirksam würde sie erst, wenn daraus finanzierte Projekte, konkrete Bestellungen und längerfristige Wartungsaufträge entstehen.
Die Forderungen des Landes betreffen damit zwei Ebenen: Bereits vergebene Vorhaben sollen flexiblere Bedingungen erhalten, während für neue Projekte ein anderes Ausschreibungsmodell verlangt wird. Ob dies zu zusätzlichen Aufträgen in Mecklenburg-Vorpommern führt, dürfte von den Entscheidungen des Bundes, der Investitionsbereitschaft der Projektentwickler und der Vergabe konkreter Lieferaufträge abhängen.















