Die Entscheidung, ein bestehendes Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, ist oft ein bedeutsamer Schritt im Berufsleben. Sie kann aus einer Vielzahl von Gründen erfolgen: Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen, ein besseres Jobangebot, ein Umzug, ein Karriereumbruch oder persönliche Veränderungen wie Familiengründung oder Weiterbildung. Unabhängig von der Motivation ist es entscheidend, dass dieser Schritt rechtskonform, überlegt und strukturiert erfolgt. Denn wer als Arbeitnehmer kündigt, muss nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Formvorgaben einhalten, sondern auch die Kündigungsfristen richtig berechnen, seine Pflichten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erfüllen und häufig unterschätzte Folgen wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld bedenken.
Ein wesentliches Hilfsmittel bei der Vorbereitung der Kündigung stellt das Muster einer Kündigung dar, das in zahlreichen Varianten – meist als PDF oder editierbare Vorlage – im Internet verfügbar ist. Solche Vorlagen bieten Orientierung, müssen jedoch mit Bedacht verwendet werden, da sie keine pauschale Gültigkeit besitzen und oftmals an die individuelle Situation angepasst werden müssen. Im Folgenden wird ausführlich erläutert, was Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten müssen – beginnend bei der Wahl der Kündigungsart über die formellen Anforderungen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Kündigung durch den Arbeitnehmer: ordentliche oder außerordentliche Beendigung?
1. Die ordentliche Kündigung – der Regelfall mit Fristbindung
Die ordentliche Kündigung ist die am häufigsten genutzte Form, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie erfolgt fristgerecht, das heißt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer bedarf keiner Begründung, was sie im Vergleich zur Arbeitgeberkündigung deutlich vereinfacht.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt gemäß § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Regelung greift immer dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine spezifischere Frist vereinbart wurde. Tarifverträge können davon abweichende Regelungen enthalten – etwa kürzere Fristen in der Probezeit oder abweichende Kündigungstermine.
Ein Beispiel: Kündigt ein Arbeitnehmer am 2. April, endet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist entweder zum 30. April oder – bei Wahl eines früheren Endtermins – zum 15. April. Wichtig ist hierbei die Berücksichtigung des Postlaufs, sofern das Kündigungsschreiben per Post zugestellt wird. Der Zugang beim Arbeitgeber ist entscheidend – nicht das Absendedatum.
2. Die außerordentliche Kündigung – nur mit triftigem Grund
Anders als bei der ordentlichen Kündigung erfordert die außerordentliche (fristlose) Kündigung durch den Arbeitnehmer einen wichtigen, unzumutbaren Grund. Die Messlatte für diese Kündigungsform liegt hoch: Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, darzulegen, warum ihm eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann.
Typische Gründe sind:
- Lohnrückstände: Wenn der Arbeitgeber wiederholt keinen oder nur unvollständig Lohn zahlt.
- Gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen: Etwa durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften.
- Massives Mobbing oder Diskriminierung
- Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber
In diesen Fällen ist die fristlose Kündigung zulässig, muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB). Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, wird die Kündigung in der Regel als unwirksam bewertet.
Formvorgaben: Was eine Kündigung wirksam macht
Damit eine Kündigung rechtlich Bestand hat, muss sie bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Fehler in der Form führen dazu, dass das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wird, was schwerwiegende Folgen haben kann – insbesondere, wenn der Arbeitnehmer anschließend nicht mehr zur Arbeit erscheint.
Die wichtigsten Punkte:
- Schriftform zwingend erforderlich: Nach § 623 BGB ist eine Kündigung nur in schriftlicher Form gültig. Das bedeutet: Sie muss auf Papier verfasst und eigenhändig vom Arbeitnehmer unterschrieben Kündigungen per E-Mail, Fax oder SMS sind unwirksam, selbst wenn sie inhaltlich korrekt formuliert sind.
- Klarer Kündigungswille: Aus dem Schreiben muss eindeutig hervorgehen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Vage Formulierungen („Ich überlege, das Arbeitsverhältnis zu beenden“) reichen nicht aus. Eine typische Formulierung lautet:
„Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum].“ - Korrekte Adressierung: Das Schreiben muss sich an den richtigen Vertragspartner richten, also in der Regel die Geschäftsführung oder Personalabteilung des Unternehmens.
- Zugangsnachweis sicherstellen: Wer das Schreiben persönlich übergibt, sollte sich den Empfang schriftlich bestätigen Wird es per Post verschickt, ist das Einwurf-Einschreiben die empfohlene Versandart – dieses bietet einen relativ sicheren Nachweis über den Zugang.
Kündigungsfristen im Detail: Gesetzlich, vertraglich, tariflich
Während die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit vier Wochen überschaubar bleibt, können Arbeitsverträge oder Tarifverträge davon abweichende Fristen enthalten. Wichtig ist, dass vertragliche Vereinbarungen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen.
- Arbeitsvertragliche Regelung: Häufig findet sich im Vertrag eine Formulierung wie „Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende“. Auch längere Fristen – z. B. zwei Monate – sind möglich, wenn sie beidseitig gelten.
- Tarifvertragliche Regelung: Tarifverträge (z. B. im öffentlichen Dienst, Metall- und Elektroindustrie) können andere Fristen vorsehen. Arbeitnehmer sollten unbedingt prüfen, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, bevor sie kündigen.
Tipp: Wer sich bei der Berechnung der Frist unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen oder ein digitales Kündigungsfrist-Berechnungstool nutzen.
Was nach der Kündigung zu beachten ist: Rechte und Pflichten bis zum letzten Tag
Eine wirksame Kündigung entbindet den Arbeitnehmer nicht automatisch von seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, gelten die üblichen Pflichten:
- Arbeitsleistung erbringen: Bis zum letzten Arbeitstag besteht die Pflicht zur vollständigen und ordnungsgemäßen Leistung. Eigenmächtiges Fernbleiben ist unzulässig und kann zu einer Schadensersatzpflicht führen.
- Resturlaub nehmen oder auszahlen lassen: Urlaub, der bis zum Austrittsdatum nicht genommen werden kann, muss ausgezahlt werden. Eine schriftliche Vereinbarung hierzu ist empfehlenswert.
- Arbeitszeugnis anfordern: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. Letzteres sollte wohlwollend formuliert sein und Leistungen sowie Sozialverhalten objektiv abbilden.
- Meldung bei der Agentur für Arbeit: Eine eigenständige Kündigung verpflichtet den Arbeitnehmer zur Meldung als arbeitssuchend spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Wird diese Frist versäumt, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Mustervorlagen für Kündigungen: Hilfreich, aber mit Vorsicht zu genießen
Viele Arbeitnehmer greifen auf Kündigungsvorlagen im Internet zurück – insbesondere PDF-Dokumente, die bereits vorformuliert sind. Diese Musterschreiben bieten eine wertvolle Hilfestellung, vor allem für Personen, die zum ersten Mal kündigen. Doch die Nutzung solcher Vorlagen ist nicht frei von Risiken:
- Unvollständige Angaben: Manche Vorlagen verzichten auf wichtige Angaben wie das genaue Kündigungsdatum oder die korrekte Anschrift des Arbeitgebers.
- Nicht individualisiert: Eine Standardformulierung passt nicht immer zur konkreten Situation. Etwaige tarifliche Besonderheiten oder abweichende Fristen werden in Mustern meist nicht berücksichtigt.
- Fehlerhafte Datumsberechnung: Viele Vorlagen enthalten keine automatische Fristberechnung. Wer hier den falschen Termin einträgt, riskiert, dass die Kündigung zu früh oder zu spät wirkt.
Empfehlung: Wer eine Vorlage nutzt, sollte diese immer kritisch prüfen, mit dem Arbeitsvertrag abgleichen und individuell anpassen. Im Zweifelsfall hilft eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, teure Fehler zu vermeiden.
Fazit
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer ist ein legitimer und oft notwendiger Schritt zur beruflichen Neuorientierung. Doch dieser Schritt will gut überlegt und rechtlich sauber vorbereitet sein. Die Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, die korrekte Schriftform sowie die sorgfältige Nachbereitung (Zeugnis, Urlaub, Arbeitsagentur) sind entscheidend, um negative Folgen zu vermeiden. Wer sich auf ein Muster einer Kündigung stützt, kann davon profitieren – aber nur, wenn es professionell angepasst und bewusst eingesetzt wird. Mit einer präzisen Planung, sauberer Kommunikation und klarer Dokumentation gelingt der Austritt aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis geordnet, konfliktfrei und mit dem gebotenen Respekt – als Grundlage für einen erfolgreichen Neuanfang.