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Das Land bündelt die bisherigen Förderwege und erhöht die Finanzierung für den sozialen Neubau. Entscheidend wird die Zahl tatsächlich realisierter Wohnungen.
Mecklenburg-Vorpommern ordnet die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zum 15. September 2026 neu. Für förderfähige Neubauten sind zinsfreie Darlehen von bis zu 3.990 Euro je Quadratmeter vorgesehen; im Gegenzug gelten eine Höchstmiete von 6,75 Euro je Quadratmeter sowie Belegungsregeln.
Die höheren Fördergrenzen sollen nach Darstellung des Landes gestiegene Baukosten berücksichtigen. Betroffen sind insbesondere Bauherren und Wohnungsunternehmen, die preisgebundene Mietwohnungen errichten wollen, sowie Haushalte, die einen Wohnberechtigungsschein erhalten können.
Bis zu 3.990 Euro Darlehen je Quadratmeter
Nach Angaben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern erkennt die neue Richtlinie Baukosten von bis zu 5.320 Euro je Quadratmeter an. Das zinsfreie Darlehen kann höchstens 3.990 Euro je Quadratmeter erreichen. Bei vollständiger Ausschöpfung entspricht das 75 Prozent der maximal anerkannten Baukosten.
Nach erfolgreicher Fertigstellung sollen 30 Prozent der Darlehenssumme erlassen werden. Beim maximalen Darlehen verbleiben damit bis zu 2.793 Euro je Quadratmeter zur Rückzahlung. Wie hoch die Förderung im einzelnen Vorhaben ausfällt, hängt unter anderem von den anerkannten Kosten ab. Grundstücks-, Planungs-, Bau- und weitere Finanzierungskosten bestimmen darüber hinaus, ob ein Projekt wirtschaftlich tragfähig ist.
Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Laut Innenministerium beträgt die Höchstmiete 6,75 Euro je Quadratmeter. Mieten dürfen die Wohnungen nur Personen mit einem Wohnberechtigungsschein, den die Gemeinden ausstellen. Weitere Angaben zur Dauer der Bindungen enthält die Mitteilung des Ministeriums nicht.
Ein Förderweg für kleine und mittlere Einkommen
Bislang unterschied Mecklenburg-Vorpommern zwei Förderwege. Der erste war auf Haushalte mit kleinen Einkommen ausgerichtet, der zweite auf Haushalte mit mittleren Einkommen. Die neue Richtlinie führt beide in einem einheitlichen Förderweg zusammen, der nach Darstellung des Landes weiterhin bis in mittlere Einkommensgruppen reicht.
Das Innenministerium nennt dafür zwei Rechenbeispiele. Bei einem Haushalt mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen und zwei nicht erwerbstätigen Kindern liegt die gemeinsame Bruttoeinkommensgrenze demnach bei rund 88.400 Euro. In einem Einpersonenhaushalt liege die Grenze ungefähr 600 Euro unter dem vom Ministerium angegebenen durchschnittlichen Jahreseinkommen in Mecklenburg-Vorpommern von 38.665 Euro.
Die Beispiele zeigen die vom Land beabsichtigte Reichweite des Programms, erlauben aber keine pauschale Aussage über einzelne Haushalte. Für Interessenten ist entscheidend, ob ihnen die zuständige Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein ausstellt. Vermieter geförderter Wohnungen müssen sowohl diese Belegungsvorgabe als auch die festgelegte Miethöhe beachten.
Hintergrund
Die neue Richtlinie ersetzt nach Angaben des Innenministeriums die Regelung aus dem Jahr 2023. Ihr Wortlaut wurde am 15. September 2026 im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Vergleichbare Angaben zur bisherigen Förderhöhe, zur Zahl der bewilligten Vorhaben oder zu den bislang fertiggestellten Wohnungen gehen aus dem vorliegenden Material nicht hervor. Ein belastbarer Vorher-Nachher-Vergleich ist daher noch nicht möglich.
Anträge auf die Neubauförderung können digital beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden. Vorgeschaltet bleibt laut Ministerium ein analoges Beratungsgespräch mit dem Institut. Dabei können die Voraussetzungen eines Vorhabens vor der formellen Antragstellung erörtert werden.
Wirtschaftlich verbindet das Modell eine günstigere Finanzierung mit begrenzten Mieteinnahmen und Vorgaben für die Belegung. Das zinsfreie Darlehen und der teilweise Erlass können die Kapitalkosten eines Projekts verringern. Ob dieser Vorteil ausreicht, hängt jedoch von den tatsächlichen Projektkosten und der Finanzierung des nicht über das Darlehen abgedeckten Anteils ab.
Wohnungswirtschaft fordert dreistufiges Modell
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen vertritt eine andere wohnungspolitische Position. Wie der Nordkurier berichtet, fordert der Interessenverband für Mecklenburg-Vorpommern ein dreistufiges Fördermodell nach den Vorbildern Hamburgs und Schleswig-Holsteins. Diese Forderung steht der Entscheidung des Landes gegenüber, die bisherigen Förderwege zu einem Modell zusammenzufassen.
Der Verband lehnt außerdem Mietendeckel und die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ab. Statt weiterer Begrenzungen der Wohnungsmieten verlangt er eine sogenannte Nebenkostenbremse, die auch kommunale Gebühren und die Grundsteuer einbeziehen soll. Dabei handelt es sich um die Position eines Branchenverbands. Welche Wirkung ein solches Instrument auf Haushalte, Kommunen und Vermieter hätte, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten.
Für Mieter ist neben der vertraglichen Miete die gesamte monatliche Wohnkostenbelastung relevant. Regionale Daten zum Anteil einzelner Nebenkosten oder zur Belastung unterschiedlicher Haushaltstypen enthält das Material allerdings nicht. Die Forderung des Verbands kann deshalb nicht mit einer unabhängigen Kostenanalyse für Mecklenburg-Vorpommern abgeglichen werden.
Entscheidend sind Bewilligungen und fertige Wohnungen
Die neuen Höchstbeträge verbessern rechnerisch die öffentliche Finanzierung förderfähiger Projekte. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass mehr Sozialwohnungen gebaut werden. Maßgeblich dürfte sein, ob Darlehen, Schuldenerlass und zulässige Miete zusammen eine tragfähige Kalkulation ermöglichen.
Für eine belastbare Bewertung werden Zahlen zu Anträgen, Bewilligungen, Baustarts und fertiggestellten Wohnungen benötigt. Unter der Voraussetzung, dass die Förderung bestehende Finanzierungslücken ausreichend verringert, könnte sie zusätzliche Vorhaben ermöglichen. Bis entsprechende Projektdaten vorliegen, bleibt offen, wie stark die Neuregelung den Bestand an preisgebundenem Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich erhöht.












