Veröffentlicht von: Wirtschaft-MV-Redaktion (geprüft und freigegeben)
Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Wirtschaft-MV-Redaktion hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.
Nach dem H5N1-Nachweis in einem Putenbestand gelten Sperrzonen im Landkreis Rostock. Die Mecklenburgische Seenplatte verschärft vorsorglich die Stallpflicht.
In Wattmannshagen bei Lalendorf ist das hochpathogene Geflügelpestvirus H5N1 in einem Bestand mit rund 6.000 Puten nachgewiesen worden. Die Tiere wurden getötet und beseitigt; rund um den Betrieb gelten Schutzauflagen. Betroffen sind dadurch weitere gewerbliche und private Geflügelhalter im Landkreis Rostock sowie größere Betriebe in der Mecklenburgischen Seenplatte.
Der Ausbruch trifft die Geflügelwirtschaft in einer Phase erhöhten Infektionsdrucks. Neben dem Verlust des betroffenen Bestands entstehen zusätzlicher Aufwand für Biosicherheit und mögliche Einschränkungen bei Transport und Vermarktung.
Schutz- und Überwachungszone rund um den Putenbetrieb
Der Landkreis Rostock hat um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius eingerichtet. Die engere Zone umfasst Teile der Gemeinden Lalendorf und Groß Roge. Die Überwachungszone reicht unter anderem in weitere Orte der Ämter Krakow am See, Güstrow-Land, Mecklenburgische Schweiz und Laage sowie in Bereiche von Güstrow und Teterow.
In der Schutzzone muss Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben und gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung gehalten werden. Halter müssen dem Veterinäramt Angaben zu Tierzahl, Nutzungsart, Standort, verendeten Tieren und Veränderungen des Bestands melden. Ställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden.
Für die Überwachungszone gelten ebenfalls tierseuchenrechtliche Vorgaben, die unter anderem die Geflügelhaltung und die Vermarktung bestimmter Erzeugnisse betreffen. Welche Betriebe konkret wirtschaftlich betroffen sind und wie viele Tiere außerhalb des Ausbruchsbetriebs unter die Auflagen fallen, ist nicht beziffert.
Seenplatte ordnet Aufstallung für große Haltungen an
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte reagierte mit einer zusätzlichen Vorsorgemaßnahme. Geflügelhaltungen mit mindestens 5.000 Plätzen müssen ihre Tiere aufstallen und vor einem Kontakt mit Wildvögeln schützen. Damit reichen die betrieblichen Folgen über die unmittelbar festgelegten Zonen im Landkreis Rostock hinaus.
Die Aufstallung soll verhindern, dass infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen mit Hausgeflügel, Futter, Wasser oder Einstreu in Kontakt kommen. Für größere Betriebe bedeutet dies vor allem strengere Arbeitsabläufe. Dazu können ein kontrollierter Zugang zu Ställen, Wechselkleidung, Reinigung und Desinfektion sowie eine konsequente Trennung von Außen- und Stallbereichen gehören.
Auch kleinere und private Haltungen bleiben gefordert. Der Landkreis Rostock empfiehlt, Geflügel unabhängig vom Wohnort ausschließlich im Stall zu füttern und zu tränken. Geflügelbestände müssen zudem beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse angezeigt sein.
Wirtschaftliche Folgen reichen über den Tierverlust hinaus
Für den betroffenen Putenbetrieb ist der Verlust von rund 6.000 Tieren der unmittelbar größte Schaden. Hinzu kommen die Unterbrechung der Produktion, Reinigung und Desinfektion sowie die Zeit bis zu einer möglichen Wiederbelegung. Zur konkreten Schadenshöhe liegen keine Angaben vor.
Bei Betrieben innerhalb der Sperrzonen können sich weitere Belastungen ergeben. Tiertransporte und die Vermarktung bestimmter Produkte unterliegen dort besonderen Regeln. Verzögerungen können Schlachttermine, Stallbelegung und Lieferplanung beeinträchtigen. Gerade in arbeitsteiligen Produktionsketten kann eine Verschiebung an einer Stelle weitere Betriebe, Transporteure und Verarbeiter erfassen.
Die zeitliche Nähe zum Jahresendgeschäft erhöht die wirtschaftliche Bedeutung für Puten-, Enten- und Gänsehalter. Ob der einzelne Ausbruch bereits Auswirkungen auf Verfügbarkeit oder Verbraucherpreise hat, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Dafür wären Umfang, Dauer und räumliche Ausbreitung weiterer Maßnahmen entscheidend.
Hintergrund
Die Aviäre Influenza ist eine durch Viren verursachte Infektionskrankheit bei Vögeln. Das Friedrich-Loeffler-Institut unterscheidet zwischen gering- und hochpathogenen Varianten. Hochpathogene Viren können bei Hausgeflügel schwere Krankheitsverläufe auslösen und sich innerhalb eines Bestands schnell verbreiten. Wild lebende Wasservögel gelten als natürliches Reservoir.
Das Institut bewertete das Risiko eines Eintrags in deutsche Geflügelhaltungen durch Kontakte zu Wildvögeln Anfang November 2026 als hoch und rechnete für den Monat mit einem weiteren Anstieg der H5-Nachweise bei Geflügel und Wildvögeln. Für Betriebe gewinnt damit die Biosicherheit an Bedeutung: Sie umfasst organisatorische und bauliche Maßnahmen, die den Eintrag eines Erregers verhindern sollen.
Die wirtschaftliche Tragweite des Falls hängt nun davon ab, ob die Infektion auf den betroffenen Bestand begrenzt bleibt. Gelingt dies, dürften vor allem der Ausbruchsbetrieb und Halter innerhalb der festgelegten Zonen belastet werden. Weitere Nachweise könnten dagegen zusätzliche Stallpflichten, strengere Transportregeln und größere Störungen in der regionalen Geflügelwirtschaft auslösen. Die Vorsorgemaßnahmen schützen damit nicht nur Tierbestände, sondern sollen auch einen erheblich breiteren Produktionsausfall verhindern.












