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Die Bürgerschaft beanstandet Lärmschutz, Trassenführung, Parkplatzverlust und Kostenfragen. Der Baubeginn des L-12-Projekts bleibt offen.
Die Hansestadt Wismar fordert Änderungen an den Plänen für den Ersatzneubau der Hochbrücke im Zuge der Landesstraße 12. Die mehr als 300 Seiten umfassende Stellungnahme betrifft unter anderem Lärmschutz, Trassenführung, Parkflächen und Kostenfragen; unmittelbar relevant ist das Verfahren für Verkehrsteilnehmer, Anwohner und die beteiligten Kostenträger.
Ob und in welchem Umfang das Land die Einwände berücksichtigt, ist offen. Änderungen der Bauunterlagen oder zusätzliche Prüfungen könnten sich auf den weiteren Zeitplan auswirken.
Wismar stellt mehrere Planungspunkte infrage
Ein zentraler Konflikt betrifft die vorgesehenen Lärmschutzanlagen. In den ausgelegten Plänen ist ein mehrere Meter hoher Wall mit einer zusätzlichen Schallschutzwand enthalten. Die Stadt lehnt diese Ausführung ab und verweist auf frühere Abstimmungen mit der Straßenbauverwaltung. Ob daraus eine technisch und rechtlich tragfähige Alternative hervorgeht, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.
Wismar kritisiert außerdem den geplanten Wegfall eines Parkplatzes an der Kanalstraße. Der Wegfall könnte die Erreichbarkeit des Umfelds beeinflussen; konkrete Folgen sind bislang nicht beziffert. Ob eine andere Lösung für die betroffene Fläche vorgesehen werden kann, hängt von der weiteren Prüfung der Planung ab.
Auch die vorgesehene Trasse steht zur Diskussion. Der bisherige Entwurf verläuft wenige Meter südlich des Bestandsbauwerks. Die Stadt verlangt eine erneute Prüfung möglicher Varianten. Sollte die Linienführung geändert werden, könnten unter anderem Grundstücke, Lärmschutz, Verkehrsführung und Bauablauf neu bewertet werden müssen. Ohne eine abgeschlossene Variantenprüfung lässt sich nicht beurteilen, ob eine Alternative umsetzbar oder wirtschaftlicher wäre.
Baukosten und Kostenträger sind getrennt zu betrachten
Das Projektprofil des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern weist Baukosten von 23,2 Millionen Euro mit Stand Anfang 2021 aus. Dieser Betrag bezeichnet die Baukosten des Gesamtprojekts zu diesem damaligen Planungsstand.
Als Kostenträger für das Straßenbauvorhaben nennt das Projektprofil das Land Mecklenburg-Vorpommern. Für den Gehweg ist die Hansestadt Wismar aufgeführt. Welche konkreten Beträge auf die Kommune entfallen, ist dort nicht ausgewiesen. Sollten Trasse, Lärmschutz oder andere Bestandteile angepasst werden, könnten Kostenpositionen erneut geprüft werden; daraus folgt jedoch nicht zwangsläufig eine Erhöhung der Gesamtausgaben.
Der Baubeginn ist weiterhin offen. Für die eigentliche Bauzeit veranschlagt das Landesamt voraussichtlich drei Jahre. Das Straßenbauvorhaben hängt zudem von der Eisenbahnüberführung Poeler Straße ab: Es soll erst nach Abschluss des dortigen Projekts der Deutschen Bahn beginnen. Auch die Erneuerung des Bahnübergangs an der Rostocker Straße muss wegen Bauzeiten und Flächenbedarf koordiniert werden.
Verkehrsachse für Stadt und Region
Die Hochbrücke gehört zur Landesstraße 12. Sie verbindet den Stadtkern mit dem östlichen Stadtgebiet und dem regionalen Straßennetz. Über die Strecke bestehen Verbindungen zur Autobahn 20 und zur Bundesstraße 106 in Richtung Schwerin. Einschränkungen auf dieser Achse können daher neben dem innerstädtischen Verkehr auch Pendler und Lieferverkehre betreffen.
Welche Belastungen während der Bauzeit entstehen könnten, hängt wesentlich von der noch festzulegenden Verkehrsführung ab. Je nach Bauablauf wären Umleitungen und längere Fahrzeiten möglich. Für regional tätige Unternehmen könnte dies zusätzlichen Planungsaufwand verursachen. Das Ausmaß lässt sich ohne ein konkretes Bau- und Verkehrskonzept jedoch nicht bestimmen.
Eine abgestimmte Planung könnte solche Folgen begrenzen. Zugleich sind die Belange von Anwohnern, Fußgängern und Nutzern der betroffenen Parkflächen zu berücksichtigen. Zwischen einer leistungsfähigen Straßenverbindung, dem Lärmschutz und den engen räumlichen Bedingungen besteht damit ein planerischer Zielkonflikt.
Hintergrund
Statische Defizite der vorhandenen Spannbetonkonstruktion machen nach Angaben des Landesamtes einen Ersatzneubau erforderlich. Eine Grundinstandsetzung im Jahr 2004 erhielt die Befahrbarkeit nur für begrenzte Zeit. Seit 2011 gelten Lastbeschränkungen, seit 2012 ist die Zahl der Fahrstreifen reduziert. Kritische Bereiche der Brückenunterseite werden jährlich in Sonderprüfungen untersucht.
Das Vorhaben umfasst eine Ausbaulänge von 625 Metern einschließlich zweier Brückenbauwerke. Geplant ist ein zweistreifiger Neubau mit Nebenanlagen. Die räumlichen Bedingungen sind anspruchsvoll: Im Umfeld befinden sich das Baudenkmal Wismaria und die als UNESCO-Welterbe geschützte Altstadt. Umfangreiche Lärmschutzanforderungen und benachbarte Bahnprojekte erhöhen den Abstimmungsbedarf.
Die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens lagen vom 24. September bis zum 23. Oktober 2026 öffentlich aus. In einem Planfeststellungsverfahren werden die öffentlichen und privaten Belange eines Infrastrukturprojekts geprüft und gegeneinander abgewogen. Die Stellungnahme der Stadt bringt die kommunalen Einwände in diesen Prozess ein.
Weitere Prüfung bestimmt die Planungssicherheit
Entscheidend wird sein, ob die Kritik einzelne Ausführungsdetails betrifft oder eine weitergehende Überarbeitung auslöst. Anpassungen beim Lärmschutz oder bei Parkflächen könnten möglicherweise innerhalb der bestehenden Planung bearbeitet werden. Eine neue Trassenvariante dürfte dagegen umfangreichere technische, finanzielle und räumliche Prüfungen erfordern.
Der notwendige Ersatz der bestehenden Brücke und der Streit über seine konkrete Ausgestaltung laufen damit parallel. Für Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Kostenträger kommt es darauf an, dass Kosten, Bauablauf und Verkehrsführung belastbar geklärt werden. Erst dann lässt sich absehen, welche Folgen das mehrjährige Vorhaben für Wismar und die regionalen Verkehrsverbindungen haben könnte.












