Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit zwei Gesetzentwürfen aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt beschäftigt. Ein Entwurf regelt den von der Gemeinde Zirkow beschlossenen Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen.
Das Biosphärenreservat Südost-Rügen ist Teil des Weltnetzes der Biosphärenreservate. Aktuell weise das Biosphärenreservat eine Gesamtgröße von 22.800 Hektar auf. Es müssten aber mindestens 30.000 Hektar sein, was auch das MAB-Nationalkomitee zur Evaluierung 2023 nachdrücklich betont hat, erklärt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus.
„Derzeit ist die Gemeinde bereits mit einem Anteil von rund 480 Hektar von insgesamt ca. 2.580 Hektar Teil des Biosphärenreservates. Mit der gesamten Gemeinde Zirkow wird die neue Gesamtfläche des Biosphärenreservates rund 24.900 Hektar betragen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs von rund 2.100 Hektar. Das ist ein signifikanter Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des 30.000-Hektar-Zieles. Die Gemeinde Zirkow, die sich klar positioniert hat, zum Biosphärenreservat gehören zu wollen, hat nun hohe Erwartungen an die Landesregierung. Diesen Erwartungen wollen wir mit einer zügigen Umsetzung gerne entsprechen.
Das Vorhaben ist eine gemeinsame Anstrengung und wird von der Gemeinde Zirkow, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, dem Tourismusverband Rügen, dem NABU, dem BUND, dem Kreisjagdverband und einem Landwirtschaftsbetrieb ausdrücklich begrüßt. Die Gemeinde Zirkow ist bereits mit Flächenanteilen im Biosphärenreservat. Die meisten Flächen außerhalb des Biosphärenreservates wechseln mit dem Gesetz vom Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ des Landkreises zur Schutzzone III des Biosphärenreservates. An der Strenge der Schutzvorschriften ändert sich dadurch nichts.
Neu ist, dass auch die Siedlungsflächen einen solchen Schutzstatus erhalten. Die Siedlungsflächen sind wesentlich für die Arbeit des Biosphärenreservates, um als Modellregion wirken zu können. Dort ist das Ziel, durch Projekte und Initiativen eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen.
Zusammengefasst werden wir mit dem Gesetz zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen:
- den Willen der Gemeinde Zirkow umsetzen,
- den landespolitischen Zielen und den Flächenvorgaben für Biosphärenreservate entsprechen,
- den einzigartigen Naturraum erhalten und behutsam weiterentwickeln,
- Impulse für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung setzen,
- die Lebensqualität und die Identifikation mit der Region ein Stück weit verbessern“, so Minister Backhaus.
Des Weiteren legte Minister Backhaus dem Kabinett den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes vor. Ziel dieses Gesetzes sei es, dem Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen entgegenzuwirken und den Ackerstatus nach Rückbau von PV-Anlagen zu sichern, erklärt der Klimaschutz- und Agrarminister:
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz enthält restriktivere Regelungen zum Dauergrünlandschutz als das Bundesnaturschutzgesetz. Landwirtschaftsbetriebe können zum Beispiel nach dem Bundesrecht Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, vorbehaltlich anderer rechtlicher Regelungen nach Anzeige wieder in Ackerland umwandeln. Diese Regelung wird nun auch im Dauergrünlanderhaltungsgesetz M_V aufgenommen. Betroffen sind davon ca. 4000 ha, die auch nach einer Frist länger als fünf Jahre wieder umgebrochen werden können, bzw. den Ackerstatus behalten, auch wenn sie länger als Grünland genutzt werden.
Flächeneigentümer und Investoren fordern schon länger eine Klarstellung in dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Nach dem Rückbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ehemaligem Ackerland sollen diese Flächen wieder als Ackerland genutzt werden können. Eine entsprechende Regelung wird in das Gesetz aufgenommen.
In der Verbandsanhörung plädierte der Bauernverband für die Aufhebung des Gesetzes in Gänze. Diesem Wunsch wird jedoch nicht gefolgt, weil dann auch Dauergrünland, das ab 2015 entstanden ist, nach Genehmigung ersatzlos umgewandelt werden könnte. Dies wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für vertretbar gehalten, weil es sich dabei um weitere ca. 9.500 ha handelt.
Wir wollen aber dafür sorgen, abgesehen von den Dauergrünlandflächen, die ab 2021 entstanden sind, dass der Dauergrünlandanteil nicht abnimmt bzw. Dauergrünland nicht beseitigt wird“, stellt Backhaus klar.
Pressemeldung von Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. – Staatskanzlei –