Steuern und Kapitalanlage – das ist für Anleger bei Gewinnen relevant
In Deutschland fallen grundsätzlich auf Kapitalerträge Steuern an. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Vermögen anlegen und damit einen Gewinn erzielen, wird die entsprechende Steuer fällig. Für Anleger ist das wichtig zu wissen, denn nicht angegebene und steuerpflichtige Gewinne erfüllen den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Meistens findet die Abfuhr zwar automatisch durch Banken und Broker statt, was jedoch nicht immer der Fall sein muss. Deshalb möchten wir Sie im Beitrag ausführlicher dazu informieren, worauf Sie beim Thema Steuern im Zusammenhang mit Sparen und Geldanlage achten sollten.
Warum werden Gewinne aus Kapitalanlagen versteuert?
In Deutschland umfasst das Steuersystem mehrere Einkunftsarten. Dazu gehören eben nicht nur gewöhnliche Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung, sondern Gewinne und Einkünfte lassen sich noch durch andere Maßnahmen und Methoden generieren. Vom Grundsatz her sind die meisten Erträge und Einnahmen, die Bürger hierzulande erzielen, im Rahmen der Einkommensteuer steuerpflichtig. So gibt es zum Beispiel die folgenden Einkunftsarten:
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Für das Finanzamt spielt es also im Wesentlichen keine Rolle, ob Sie ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung erzielen oder stattdessen mit Ihrem Vermögen Erträge generieren, indem Sie dieses zum Beispiel verzinslich anlegen. Das ist der Hintergrund dafür, dass Sie auch Gewinne bei Geldanlagen versteuern müssen.
Unter welche Steuer fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Zur Steuer haben wir nun bereits festgestellt, wann Sie mit angelegtem Vermögen Erträge generieren. Diese fallen in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die zuständige Steuer ist seit mittlerweile rund 15 Jahren die sogenannte Abgeltungssteuer. Es handelt sich um eine Kapitalertragsteuer und gleichzeitig um eine Quellensteuer. Der Name sagt aus, dass die Steuer dort anfällt, wo die Gutschrift der Erträge erfolgt, also faktisch an der Quelle.
Die Höhe der Abgeltungssteuer ist pauschal auf 25 Prozent festgesetzt. Hinzu können noch ein eventuell zu zahlender Solidaritätszuschlag nebst Kirchensteuer kommen, sodass der Gesamtsteuersatz dann etwas mehr als 27 Prozent beträgt. Die Basis für die Berechnung ist stets der Betrag, der als Gewinn bzw. Ertrag aus der Anlage oder dem regelmäßigen Sparen ausgewiesen wird. Wenn Sie allerdings einen persönlichen Steuersatz haben, der unter 25 Prozent liegt, können Sie auf Antrag auf diesen Satz als Grundlage anerkennen lassen.
Muss ich sämtliche Erträge aus Kapitalvermögen versteuern?
Vom Grundsatz her sind sämtliche Erträge, die Sie aus einer Geldanlage erwirtschaften, steuerpflichtig. Dafür hat es keine Relevanz, um welche Form der Anlage es sich handelt oder über welchen Zeitraum hinweg Sie die entsprechenden Anlageformen nutzen. Früher gab es einmal die Spekulationssteuer, sodass zum Beispiel Kursgewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei waren. Diese existiert heute jedoch nicht mehr, sodass grundsätzlich alle Erträge unabhängig von der Laufzeit und der Anlageform steuerpflichtig sind. Das trifft zum Beispiel für die folgenden Anlagevarianten zu:
- Anleihen
- Aktien
- Fonds
- Spareinlagen
- Festgelder
- Tagesgeldanlagen
- Beteiligungen
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Jedem Bürger in Deutschland steht ein sogenannter Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Innerhalb dieses Betrages sind Erträge, die darunter fallen, steuerfrei. Der Sparer-Pauschbetrag beläuft sich seit 2023 auf 1.000 Euro pro Person. Wenn Sie zum Beispiel innerhalb eines Jahres Zinsen in Höhe von 800 Euro einnehmen, würden diese unter den Sparer-Pauschbetrag fallen, sodass Sie letztendlich nichts versteuern müssten. Würden hingegen jährliche Zinsen von beispielsweise 1.300 Euro gutgeschrieben, müssten Sie 300 Euro versteuern, da diese den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Bank oder Broker einen Freistellungsauftrag erteilen
Damit die Bank oder der im Inland ansässigen Broker erst gar keine Abgeltungssteuer von den Erträgen abführen müssen, sollten Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt dieser nicht vor, sind die im Inland ansässige Institute dazu verpflichtet, die Abgeltungssteuer auf die Erträge an das Finanzamt zu transferieren. Das trifft selbst unter der Voraussetzung zu, dass die Erträge noch unter den Sparer-Pauschbetrag fallen. Sie haben dann allerdings die Möglichkeit, die gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstatten zu lassen, sollten die Gewinne geringer als Ihr Sparer-Pauschbetrag sein.
Damit allerdings erst gar kein Abzug stattfindet, ist es ratsam, der Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Das ist ein Formular, welches Sie bei jedem Finanzdienstleister entsprechend ausfüllen können. Dabei müssen Sie in erster Linie die folgenden Angaben machen:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Höhe des freigestellten Betrages
- Laufzeit des Freistellungsauftrages
- Wirtschaftliche Berechtigung
- Unterschrift
Welche Art von Kapitalerträgen sind steuerpflichtig?
Die Antwort auf diese Frage ist sehr einfach: alle! Unabhängig davon, welche Ertragsart vorliegt, durch welche Sie Gewinne generieren, greift stets die Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass Sie bei all den folgenden Ertragsformen steuerpflichtige Einnahmen generieren:
- Zinsen
- Dividenden
- Gewinnbeteiligungen
- Kursgewinne
- Währungsgewinne
Wenn Sie zum Beispiel in Aktien investieren, müssen Sie für Dividenden genauso die Abgeltungssteuer zahlen, als wenn Sie durch Kauf und Verkauf später einen Kursgewinn generieren. Gleiches gilt für Währungsgewinne, Zinsen und andere Formen des Ertrages, wie zum Beispiel Gewinnbeteiligungen.
Welche Steuern fallen bei Investmentfonds an?
Grundsätzlich fallen auch die Erträge, die Sie aus einer Anlage in Investmentfonds erzielen, unter die Abgeltungssteuer. Allerdings gibt es bei Fonds eine Besonderheit, wenn es sich um sogenannte Publikumsfonds und ETFs handelt. Das trifft in erster Linie auf die folgenden Fondsarten zu:
- Offene Immobilienfonds
- Geldmarktfonds
- Rentenfonds
- Aktienfonds
- Mischfonds
Seit der Erneuerung des Investmentsteuergesetzes müssen nämlich bei sämtlichen Fonds nicht mehr alle Gewinne versteuert werden. Stattdessen gibt es eine sogenannten Vorabpauschale, die insbesondere aufgrund der Tatsache eingeführt wurde, dass bei thesaurierenden Fonds keine Ausschüttungen erfolgen. Seitdem erneuerten Gesetz gilt diese Vorabpauschale bei allen Fonds und zusätzlich die sogenannte Teilbesteuerung. Dies führt dazu, dass nicht alle Erträge steuerpflichtig sind, sondern lediglich ein bestimmter Anteil. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach der Fondsart.
In der Übersicht findet die Besteuerung dann so statt, dass zum Beispiel bei offenen Immobilienfonds – je nach Inland oder Ausland – zwischen 60 bis 80 Prozent der erzielten Gewinne für Sie als Anleger steuerfrei sind. Zudem gibt es bei Investmentfonds mittlerweile keinen Unterschied in der Besteuerung mehr, ob es sich um inländische oder ausländische Fonds handelt. Gleiches gilt für ausschüttende und thesaurierende Fonds, denn auch in dem Fall wird die Besteuerung identisch vorgenommen.