Die Landesbauordnung für Mecklenburg-Vorpommern (LBO-MV) bildet die rechtliche Grundlage für Bauvorhaben im Bundesland. In der Fassung vom 15. Oktober 2021 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Gl.-Nr. 2130-1) finden sich aktualisierte Bestimmungen zum Wohnungsbau und zur Sanierung von Bestandsgebäuden. Gleichzeitig stellt das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV (siehe https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/) Förderprogramme bereit, die Bauherren beim Ausbau von Wohnraum und bei Altbausanierungen unterstützen.
Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBO-MV) enthält zentrale Vorgaben zu Baugenehmigungsverfahren, Abstandsflächen, Brandschutz und anderen technischen Anforderungen. Laut den §§ 2 ff. LBO-MV sind Bauherren verpflichtet, Energieeffizienz- und Sicherheitsstandards einzuhalten, um die Qualität neuer und sanierter Gebäude zu gewährleisten.
Wichtige Inhalte der LBO-MV (Fassung 2021):
- Genehmigungsfreistellung für kleine Bauvorhaben: In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Garagen oder kleineren Anbauten, kann das Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Genauere Details sind in § 61 LBO-MV geregelt.
- Sonderregelungen für Barrierefreiheit: Gebäude mit öffentlich zugänglichen Bereichen und bestimmte Wohnbauprojekte müssen laut § 50 LBO-MV barrierearme Zugänge vorsehen.
- Brandschutzbestimmungen: Nach § 41 LBO-MV und den zugehörigen Technischen Baubestimmungen sind Gebäude so auszuführen, dass eine schnelle Evakuierung möglich ist und Brandlasten minimiert werden.
Die aktuell gültige Version der LBO-MV kann über das Landesrechtportal (https://www.landesrecht-mv.de/) eingesehen werden. Änderungen werden dort zeitnah eingearbeitet.
Förderprogramme für Wohnraumschaffung und Sanierung
Neben den gesetzlichen Vorgaben erleichtern Förderprogramme des Landes die Realisierung von Neubau- und Sanierungsvorhaben. Laut dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) (siehe https://www.lfi-mv.de) stehen aktuell mehrere Programme zur Verfügung:
- Wohnungsbauförderung MV: Zuschüsse und Darlehen für den Neubau und die Modernisierung von Wohnraum. Dabei können sowohl private Bauherren als auch kommunale Träger Anträge stellen.
- Energieeffiziente Sanierung: In Anlehnung an Bundesprogramme (z. B. KfW-Förderungen) ergänzt das Land MV die Finanzierung, wenn bestimmte energetische Standards nachweisbar sind.
- Barrierefreier Umbau: Förderlinien unterstützen laut LFI alle Maßnahmen, die Gebäude altersgerecht und barrierearm machen. Darunter fallen der Einbau von Aufzügen oder die Schaffung schwellenloser Zugänge.
Das LFI veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Förderrichtlinien, die neben den Förderkonditionen auch Informationen zu Antragsfristen und Kombinationsmöglichkeiten mit Bundesmitteln enthalten.
Auswirkungen auf den Wohnungsbau in MV
Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern (siehe https://www.statistik-mv.de/) belegen, dass die Zahl genehmigter Wohnungen im Neubau in den letzten Jahren schwankte. Durch die verbesserten Förderkonditionen verzeichneten einige Landkreise zuletzt jedoch einen leichten Anstieg:
- Zuwachs im Einfamilienhaussegment: Insbesondere in Stadtrandlagen wurden mehr Bauanträge gestellt, seitdem barrierefreies und energieeffizientes Bauen stärker gefördert wird.
- Sanierung in ländlichen Räumen: Nach Angaben des LFI entscheiden sich vermehrt private Eigentümer für Altbausanierungen, um leerstehende Gebäude wieder nutzbar zu machen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV stellt in seinen Jahresberichten (abrufbar auf https://www.regierung-mv.de) heraus, dass Wohnungsbau und Sanierungen auch als Impuls für den regionalen Arbeitsmarkt dienen.
Beispiele für bürokratische Vereinfachungen
Die LBO-MV enthält Passagen, die das Bauen im Land vereinfachen sollen. Nach § 61 LBO-MV (Genehmigungsfreistellungsverfahren) kann bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 unter bestimmten Voraussetzungen auf ein formales Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden.
Als Voraussetzung für dieses vereinfachte Verfahren gilt, dass die Bauherren die geltenden baurechtlichen Vorgaben einhalten und dass ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Hierzu existieren laut dem Städte- und Gemeindetag MV (https://www.stgt-mv.de/) unterschiedliche Handreichungen, die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützen.
Kritik und Herausforderungen
Obgleich die Landesbauordnung und Förderprogramme den Wohnungsbau unterstützen, gibt es laut Stellungnahmen des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauverband-mv.de/) auch kritische Stimmen:
- Fachkräftemangel: Viele Bauunternehmen geben an, nicht genug qualifiziertes Personal zu finden, um Bauvorhaben termingerecht durchzuführen.
- Steigende Materialkosten: In Konjunkturberichten (z. B. vom DIHK) wird auf erhöhte Preise für Baustoffe verwiesen, was die Kalkulation vieler Bauherren erschwert.
- Bürokratie: Auch wenn das Genehmigungsverfahren vereinfacht werden soll, bleiben für größere Objekte teils umfassende Nachweispflichten, etwa bei Energieeffizienz und Brandschutz.
Das Ministerium für Wirtschaft MV weist darauf hin, dass laufend an Verbesserungen gearbeitet wird, um den Wohnungsmarkt zu beleben und Investitionen zu erleichtern.
Landesbauordnung und Förderprogramme als Baustein für mehr Wohnraum
Die in der LBO-MV verankerten Regelungen – darunter Abstandsflächen, Brandschutz und barrierearme Gestaltung – bilden den gesetzlichen Rahmen für Bauprojekte in Mecklenburg-Vorpommern. Kombiniert mit Förderprogrammen des Landes und Bundes sollen sie Bürgerinnen und Bürgern den Weg ebnen, neuen Wohnraum zu schaffen oder Altbauten zu modernisieren.
Offizielle Quellen wie das Landesförderinstitut und das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV belegen, dass die Zahl genehmigter Neubauprojekte zuletzt leicht anstieg. Gleichzeitig gewinnen Bestandsanierungen an Bedeutung, vor allem in ländlichen Regionen.
Die Herausforderung bleibt, ausreichend Fachkräfte und finanzielle Ressourcen bereitzustellen, damit die Vorhaben fristgerecht umgesetzt werden können. Auch die Materialpreise spielen eine Rolle, wenn Kalkulationen unsicher werden. Dennoch sieht die Landesregierung laut ihren Jahresberichten Potenzial, über eine sinnvolle Kombination aus baurechtlicher Vereinfachung und Fördermaßnahmen für mehr Wohnraum und stärkere Baukonjunktur in Mecklenburg-Vorpommern zu sorgen.