Mithilfe von KI erstellt
Projektunterlagen skizzieren eine künstliche Förderinsel auf polnischer Seite. Für Usedom stehen mögliche Folgen für Natur und Tourismus im Raum.
Für das Erdölprojekt „Wolin East“ auf polnischer Seite der Ostsee wird eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet. Im aktuellen Schritt soll festgelegt werden, welche möglichen Auswirkungen näher untersucht werden müssen. Betroffen sind auch Mecklenburg-Vorpommern und die touristisch geprägten Küstenorte auf Usedom.
Prüfrahmen ist noch keine Genehmigung
Das laufende Verfahren dient zunächst dazu, den Umfang der späteren Umweltprüfung zu bestimmen. Es entscheidet weder über den Bau einer Förderanlage noch über die Aufnahme der Erdölförderung. Nach dem bislang genannten Zeitplan soll dieser Verfahrensschritt bis Mitte Oktober 2026 laufen.
Mecklenburg-Vorpommern bereitet eine Stellungnahme vor. Innerhalb der Landesregierung liegt die Federführung nach aktuellem Stand beim Wirtschaftsministerium; das Umweltministerium befasst sich mit möglichen Umweltfolgen. Auch die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beteiligt sich an dem Verfahren. Welchen Umfang die kommunalen Verfahrensrechte im Einzelnen haben, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Als mögliche Untersuchungsfelder kommen Eingriffe in den Meeresboden sowie Auswirkungen auf Meeressäuger, Seevögel und benachbarte Schutzgebiete infrage. Auch Bauarbeiten, technischer Betrieb, Unterwasserlärm und mögliche Störfälle könnten in den Prüfrahmen aufgenommen werden. Welche Aspekte tatsächlich und mit welchen Methoden untersucht werden, soll erst im laufenden Verfahrensschritt festgelegt werden.
Projektunterlagen nennen bis zu 30 Bohrungen
Nach den Projektunterlagen liegt das Vorkommen auf polnischer Seite rund sechs Kilometer vor der Küste. Vorgesehen ist demnach eine künstliche Insel mit einer Grundfläche von etwa zehn Hektar. Die Unterlagen beschreiben außerdem einen Hafen, einen Wellenbrecher sowie eine rund 200 Meter breite und zwölf Meter tiefe Zufahrtsrinne.
Die Anlage soll für bis zu 30 Bohrungen ausgelegt werden. In den Projektunterlagen werden ein Erdölvorkommen von rund 22 Millionen Tonnen und eine mögliche Förderleistung von bis zu 8.100 Tonnen am Tag genannt. Diese Werte beschreiben die Planung und die angenommene Leistungsfähigkeit. Sie belegen noch nicht, welche Menge technisch und wirtschaftlich tatsächlich gewonnen werden könnte.
Mit dem Fund verbunden ist das kanadische Unternehmen Central European Petroleum. Eine eindeutige Zuordnung seiner konkreten Funktion im Genehmigungsverfahren lässt sich aus den bekannten Angaben jedoch nicht ableiten.
Der polnische Chefgeologe Krzysztof Galos schätzt, das Vorkommen könnte über mehrere Jahre einer Größenordnung von vier bis fünf Prozent des jährlichen polnischen Erdölbedarfs entsprechen. Falls sich die Lagerstätte wirtschaftlich erschließen lässt, könnte die Förderung einen Teil der polnischen Ölimporte ersetzen. Die Einschätzung ist keine Zusage für eine bestimmte Produktionsmenge oder Förderdauer.
Vor dem Bau wären weitere Genehmigungsschritte notwendig. Als frühestmöglicher Baubeginn wurde bislang 2028 genannt. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, dürfte vom Verlauf der Umweltprüfung und den anschließenden Entscheidungen abhängen.
Tourismuswirtschaft blickt auf mögliche Störfälle
Für Usedom ist das Vorhaben vor allem wegen der Bedeutung des Tourismus wirtschaftlich relevant. Heringsdorf und die benachbarten Seebäder sind auf eine intakte Küstenlandschaft und nutzbare Strände angewiesen. Ein Störfall mit austretendem Öl könnte deshalb nicht nur ökologische Schäden verursachen, sondern auch Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und kommunale Infrastruktur belasten.
Eine belastbare wirtschaftliche Risikobewertung setzt genauere Angaben zu möglichen Austrittsmengen, betroffenen Küstenabschnitten, Notfallmaßnahmen und finanzieller Absicherung voraus. Solange diese Punkte nicht geklärt sind, bleiben Aussagen über mögliche Folgen für die regionale Wirtschaft Szenarien.
Die Gemeinde Heringsdorf plant für den 2. November 2026 eine Einwohnerversammlung in Ahlbeck. Dort sollen das Projekt und seine möglichen Folgen für die Region behandelt werden. Die Veranstaltung ändert nichts an der Zuständigkeit für die späteren Genehmigungsentscheidungen.
Hintergrund
Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung wird relevant, wenn ein Vorhaben in einem Staat erhebliche Umweltauswirkungen auf das Gebiet eines Nachbarstaates haben könnte. Das Verfahren soll Informationen über mögliche Folgen zusammentragen und den betroffenen Stellen Gelegenheit zur Beteiligung geben. Die Umweltprüfung selbst genehmigt oder untersagt das Projekt nicht; ihre Ergebnisse fließen in spätere Entscheidungen ein.
Die geplante Anlage liegt nahe mehreren europäischen Meeresschutzgebieten. Natura 2000 bezeichnet ein europäisches Netz von Schutzgebieten für gefährdete Arten und Lebensräume. In der Pommerschen Bucht kommen unter anderem Schweinswale, Kegelrobben und zahlreiche Seevögel vor. Für die Prüfung dürfte daher nicht nur der Standort der künstlichen Insel maßgeblich sein, sondern auch, wie Bau, Betrieb und mögliche Störfälle auf den angrenzenden Meeresraum wirken könnten.
Wirtschaftlich treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Polen könnte unter günstigen technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen seine heimische Rohstoffförderung erhöhen. Für Usedom stehen dagegen der Schutz des Naturraums und die Stabilität der Tourismuswirtschaft im Vordergrund. Entscheidend wird sein, ob die Umweltprüfung nachvollziehbare Maßstäbe für Bau, Betrieb und Notfallvorsorge liefert. Erst dann lässt sich fundierter abwägen, welchem möglichen Beitrag zur Rohstoffversorgung welche Umwelt- und Wirtschaftsrisiken gegenüberstehen.















